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Informationen zur Produktsicherheit

Informationen betreffend Produktsicherheitsrecht (Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR)

Ab dem 13. Dezember treten für Verlage neue Pflichten gemäß der Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) in Kraft. Die UTB GmbH ist der Ansprechpartner für alle Produkte, die unter der Marke utb von den utb-Gesellschafterverlagen produziert werden. Einen Überblick über den Umgang mit der neuen Verordnung, Erläuterungen welche vorgeschriebenen Informationen unsere Gesellschafterverlage auf utb-Produkten anbringen sowie den Hinweis zu den Kommunikationswegen haben wir hier zusammengestellt:

Die Regelungen der GPSR setzen die utb-Gesellschafterverlage für alle Printtitel, die ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden oder neu erscheinen, wie folgt um:

  • Im Impressum wird ab diesem Zeitpunkt neben der Verlags-Postanschrift zusätzlich eine E-Mail-Adresse angegeben sein.
  • Die utb-Gesellschafterverlage haben sich als Produzenten der UTB GmbH gegenüber verpflichtet, die Pflichten, die sich aus der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit GPSR ergeben, zu erfüllen; insbesondere eine Risikoanalyse durchzuführen und eine technische Dokumentation nach Artikel 9 Absatz 2 GPSR zu erstellen.

Bei einfachen Büchern sind lt. Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen nach Artikel 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.

Elektronische Produkte wie E-Books oder Online-Datenbanken sind von der GPSR nicht betroffen.

Die Kontaktdaten unserer Gesellschafterverlage können Sie hier downloaden.

Bei Fragen zur neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) senden Sie bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular.